
|
|
|
|
| ![]() |
Neue Eigenkapitalregeln für Banken erst ab 2012
KÖLN, 12.3.2010. Die verschärften Eigenkapitalanforderungen sollen nach Angaben von Jörg Asmussen, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium (BMF), erst ab Ende 2012 in Kraft treten. Es werde Übergangsfristen geben müssen ebenso wie teilweise Bestandsschutz. Zudem müssten die speziellen Strukturen der jeweiligen nationalen Bankensysteme berücksichtigt werden, sagte Asmussen in Berlin. Bei den Eigenkapitalregeln müsse ein Gleichgewicht gefunden werden zwischen den Finanzierungserfordernissen und der Finanzmarktstabilität. Im laufenden Jahr 2010 werde zunächst eine "kumulative Auswirkungsstudie" durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht durchgeführt, um die Gesamtauswirkungen der angedachten Neuregelungen zu überprüfen. Im Jahr 2011 sollten die Eigenkapitalanforderungen dann kallibriert werden, ehe sie ab Ende 2012 in Kraft träten.
Zuvor hatte sich Bundesbankpräsident Axel Weber dafür ausgesprochen, die anstehende Reform der Eigenkapitalanforderungen an Banken unter dem Dach des Basel-II-Akkords durchzuführen. Der weitreichendste Vorschlag zur Verringerung des Ausfallrisikos für einzelne Banken sei die Reform der Eigenkapitalanforderungen innerhalb von Basel II, so Weber im Rahmen einer Branchenveranstaltung in Dublin. Auch die Ratingagentur Fitch mahnte unterdessen die Notwendigkeit der Weiterentwicklung von Basel II an. Um adäquate Risikokapital-Berechnungen anstellen zu können, sei es erforderlich, auch jene Risikotreiber zu berücksichtigen, die bislang noch nicht explizit in Basel II berücksichtigt sind, sagt Martin Hansen, Senior Director bei Fitch Ratings. Dazu zählt der Ratinganalyst u.a. Konzentrationsrisiken, Liquiditätsrisiken und unwahrscheinliche Ereignisrisiken.
Basel II sei ein evolutionärer Prozess, der von den Konsultationsprozessen und Auswirkungsstudien getragen werde und konsequenterweise in Basel III münde. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht plant ohnehin umfassende Anpassungen in der Eigenkapital- und Liquiditätsregulierung. Zum Zwecke der Abschätzung der Auswirkungen der Änderungsvorschläge wird derzeit eine umfassende Auswirkungsstudie durchgeführt. Bestandteil der Auswirkungsstudie werden auch die bereits im letzten Jahr beschlossenen Änderungen in den Bereichen Marktrisiko und Verbriefungen sein. Auf europäischer Ebene wird die Auswirkungsstudie vom Committee of European Banking Supervisors (CEBS) koordiniert. Die Ergebnisse der europäischen Auswirkungsstudie, die zeitlich in enger Anlehnung an den Baseler Prozess durchgeführt wird, werden auch den weiteren Gesetzgebungsprozess im Hinblick auf Änderungen der Kapitaladäquanzrichtlinie entscheidend beeinflussen. Die Daten werden zum Stichtag 31. Dezember 2009 erhoben. Abgabetermin für die Erhebungsbögen der teilnehmenden Institute ist der 30. April 2010.