DÜSSELDORF, 10.10.2011. Zunehmend mehr Unternehmen begreifen die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen als Maßnahme einer aktiven Finanzkommunikation. Das ist nicht zuletzt an der Entwicklung der Offenlegungsquote in den letzten Jahren nachzuvollziehen. Neben gesetzgeberischem Druck wirkt sich dabei auf Seiten der publizierenden Unternehmen auch die Erkenntnis aus, dass die Veröffentlichung von Jahresabschlussdaten mit handfesten Vorteilen für das eigene Unternehmen verbunden sein kann. Dabei erweisen sich nicht nur Banken als Adressaten der Finanzkommunikation, sondern auch Wirtschaftsauskunfteien, Kreditversicherer, Leasinggeber oder Lieferanten sowie Kunden und Mitarbeiter. "Mittlerweile ist die Offenlegung zum Normalfall geworden. Dies bedeutet einen Paradigmenwechsel und kommt einer finanzpublizistischen Revolution gleich", sagt Volker Ulbricht (Foto), Hauptgeschäftsführer des Verbands der Vereine Creditreform. Während das Börsenrecht im Mittelstand in der Regel keine Anwendung findet, stehen viele Unternehmen durch eine andere Norm in der Pflicht, ihre Jahresabschlüsse zu veröffentlichen. So erfordert das seit Januar 2007 geltende EHUG – das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister – Unternehmen bestimmter Rechtsformen, den Jahresabschluss bzw. die Rechnungslegungsunterlagen beim elektronischen Bundesanzeiger zur Offenlegung einzureichen. Die Vorteile von mehr Transparenz sind unbestreitbar. „Publizität wirkt aufhellend“, so Ulbricht vor Mitgliedern des Düsseldorfer Finanz Forums. Nach einer Untersuchung der Creditreform Wirtschaftsinformationen ist der durchschnittliche Bonitätsindex deutscher Unternehmen im Gefolge der staatlich verordneten Publizitätspflicht erkennbar gestiegen. Die Offenlegungsquote liegt inzwischen bei etwa 90 Prozent – vor Inkrafttreten des EHUG war es gerade einmal fünf Prozent.
Der nun erreichte Stand der Bilanzpublizität wird auf europäischer Ebene allerdings wieder in Frage gestellt. So hat das Europäische Parlament im März 2010 dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, Kleinstunternehmen von der Verpflichtung zur Erstellung und Offenlegung eines Jahresabschlusses auszunehmen, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: Sie dürfen im Schnitt nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen sowie einen Jahresumsatz von höchstens 1 Million Euro und eine Bilanzsumme von maximal 500.000 Euro haben. Allerdings müssen auch die EU-Mitgliedstaaten der Maßnahme noch zustimmen. „Gerade für die ohnehin risikoanfälligen Kleinstunternehmen würde der Transparenzverlust durch den Wegfall der Publizitätspflicht einen erheblichen Wettbewerbsnachteil darstellen. Viele mittelständische Unternehmen haben aufgrund ihrer geringen Kapitaldecke bereits heute Finanzierungsprobleme, die durch die Inanspruchnahme von Lieferantenkrediten überbrückt werden“, so Ulbricht. Diese Kredite basieren meist auf dem Entgegenkommen und Vertrauen des jeweiligen Vertragspartners, der mit der Gewährung von Lieferantenkrediten Ausfallrisiken eingeht. Bislang konnte sich der Gläubiger problemlos anhand der Jahresabschlüsse der letzten Jahre als Teil der Wirtschaftsauskunft über die Solvenz seines potenziellen Vertragspartners informieren. "Mit der vom EU-Parlament gebilligten Reform droht diese für die Wirtschaftsteilnehmer maßgebliche und verlässliche Informationsquelle wieder zu versiegen", warnt Creditreform in einer aktuellen <media 4429>Publikation zum Thema Finanzkommunikation</media>.
"Eine fehlende Informationsbereitschaft wird den Empfänger zu der Schlussfolgerung führen, dass auf Seiten des Unternehmens versteckte Risiken vorhanden sind", so Ulbricht. Information dagegen bedeute in diesem Kontext eine weitgehende Wissenssymmetrie im dem Sinne, dass der Kreditgeber nahezu genauso viel weiß, wie der Kreditnehmer über sich selber. Der Kreditnehmer müsse also diese Informationsasymmetrie überwinden und Finanzkommunikation betreiben, sagt Ulbricht. Dadurch werde das Unternehmen nicht mehr als Risikofaktor, sondern potenzieller Marktwert wahrgenommen. "Finanzkommunikation ist aber keine Angelegenheit des Krisenmanagements. Wenn die Liquiditätskrise erst einmal da ist, kann oft auch die Kommunikation nicht mehr helfen, sondern im Einzelfall sogar die Krise verstärken", weiß Ulbricht. Vielmehr seien die richtigen Kommunikationsmaßnahmen eine dauerhafte und nachhaltige Aufgabe des Unternehmensmanagements. Dazu gehöre auch die Risikopublizität. "Bei der Kommunikation von Risiken darf niemand schamhaft sein. Ich kann nur raten, offen und offensiv mit identifizierten Risiken umzugehen", meint Ulbricht. "Denn kein Unternehmen ist ohne Risiken".