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Bundesbank fordert weltweite Gültigkeit von Basel II

Von Stefan Hirschmann

KÖLN, 11,12,2008. Das Financial Stability Forum (FSF) hat in Reaktion auf die Turbulenzen an den Finanzmärkten bereits im April dieses Jahres einen Katalog mit 67 konkreten Handlungsempfehlungen vorgelegt, um Marktturbulenzen weitestgehend vorzubeugen. Der Aktionsplan, den die Staats- und Regierungschefs der G20 auf ihrem „Weltfinanzgipfel“ Mitte November in Washington verabschiedet haben, basiert ganz wesentlich auf dem Empfehlungskatalog des FSF, so dass dieser nun faktisch noch mehr politisches Gewicht gewonnen hat. Die Umsetzung der FSF-Empfehlungen bzw. des G20-Aktionsplans muss jetzt weltweit in den zuständigen internationalen Gremien bzw. auf nationaler Ebene konsequent vorangetrieben werden. "Hier steht der Staat zum einen in der Pflicht, die offengelegten Schwachstellen im bestehenden Regulierungsrahmen zu beseitigen. Zum anderen ist zu überprüfen, ob die Reichweite des derzeitigen Regulierungsrahmens angemessen ist, so dass sämtliche systemisch wichtigen Institute einer adäquaten Regulierung und Überwachung unterliegen", sagt Prof. Dr. Hermann Remsperger, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank. Dies schließe einen kritischen Blick auf das so genannte Schattenbankensystem ein. Darunter fasst man außerbilanzielle Zweckgesellschaften ebenso wie Hedgefonds oder Private-Equity-Gesellschaften. "Ganz konkreter Anpassungsbedarf besteht erstens bei den Eigenkapitalanforderungen an die Kreditwirtschaft, zweitens bei den Ratings und drittens auf dem Gebiet der Transparenz", meint Remsperger. Bei den Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten sei es unabdingbar, dass Basel II weltweit in Kraft gesetzt wird. Basel II knüpft die Eigenkapitalanforderungen an die Risikolage der Kreditinstitute und setzt so zusätzlich Anreize, das Risikomanagement zu verbessern. Zugleich haben die aktuellen Finanzmarktturbulenzen aber auch auf Schwächen im neuen Eigenkapitalstandard hingewiesen. So hat der Baseler Ausschuss für  Bankenaufsicht angekündigt, in den nächsten Wochen Vorschläge für eine höhere Eigenkapitalunterlegung komplexer Verbriefungen und für Ereignisrisiken im Handelsbuch zur öffentlichen Konsultation zu stellen bzw. zu veröffentlichen. Darüber hinaus gibt es inzwischen verstärkte Diskussionen über eine Ergänzung dieser ausgefeilten Mindesteigenkapitalregeln um eine Leverage Ratio, bei der die Bilanzaktiva pauschal – das heißt nicht nach Risiken gewichtet – ins Verhältnis zum Eigenkapital gesetzt werden. Deren Zweckmäßigkeit, Funktion und etwaige Ausgestaltung bedarf allerdings noch intensiver Erörterung. "Wir in der Bundesbank sehen eine Leverage Ratio eher skeptisch", so Remsperger im Rahmen der 46. Kreditwirtschaftlichen Vortragsreihe des Bankendialogs Karlsruhe.

Ratings seien ein zweiter wichtiger Bereich, in dem Handlungsbedarf gesehen werde. Sie spielten sowohl an den Kapitalmärkten als auch in den Regulierungsvorschriften eine wichtige Rolle. Nach den Erfahrungen mit Ratings in der jüngsten Finanzkrise werde die gegenwärtige Praxis mit dem nur unverbindlichen Verhaltenskodex für Ratingagenturen weithin als reformbedürftig angesehen, so Remsperger. Die EU-Kommission hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der eine Registrierung von Ratingagenturen vorsieht und diese an die Erfüllung bestimmter Bedingungen knüpft. "Ich halte es aus Wettbewerbsgründen für notwendig, über die Anforderungen an die Agenturen einen internationalen Konsens zu finden", sagt der Bundesbank-Vorstand. Dessen Grundlage sollte der Verhaltenskodex der internationalen Vereinigung nationaler Börsenaufsichtsbehörden (IOSCO) sein. Neben dem Staat muss aber auch die Finanzbranche selbst aktiv dazu beitragen, die Schwächen zu beheben, die zur Entstehung der gegenwärtigen Krise beigetragen haben. Dies gelte nicht nur auf Institutsebene, sondern auch auf Branchenebene. Selbstregulierung habe durchaus ihren Platz im Ordnungsrahmen für das Finanzsystem – sofern sie hohen Ansprüchen verbindlich sei. In dieser Hinsicht seien die Arbeiten des Privatsektors, namentlich des internationalen Bankenverbandes (IIF) und der Counterparty Risk Management Policy Group (Corrigan Gruppe), zu begrüßen. Ihre Vorschläge zielen auf eine Verbesserung des Risikomanagements, auf die Erhöhung der Transparenz am Verbriefungsmarkt und auf Vergütungsregeln, die sich am längerfristigen Unternehmenserfolg orientieren. Die Effektivität solcher Initiativen müsse sich aber vor allem an ihrer tatsächlichen Umsetzung messen lassen.

Dies gilt offenbar auch für Basel II: Weniger als ein Jahr nach der Einführung der Eigenkapitalvereinbarung ist die Datenbasis für eine fundierte empirische Beurteilung noch sehr schmal. "Schnellschüsse wie etwa die generelle Einführung zusätzlicher, pauschaler Eigenkapitalpuffer sind aus meiner Sicht daher nicht angezeigt. Angezeigt ist vielmehr, zunächst ein vertieftes Verständnis der komplexen Mechanismen der Kapitalsteuerung der Banken und des Einflusses von Basel II über einen angemessenen Zeitraum hinweg zu gewinnen", meint Remsperger. Soweit prozyklische Effekte in nennenswertem Umfang bestünden, seien diese in einem systemorientierten Aufsichtsansatz dann auch zu berücksichtigen.

 

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