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Ratinglücken effizient füllen

Von Veronika Scharfenberg


Elementaransatz wirklich kostengünstiger als interne Ratings?

 

KÖLN, 12.7.2012. Um den aufsichtsrechtlich geforderten Abdeckungsgrad von 92 Prozent zu erreichen, bedienen sich viele Institute im Bereich der Spezialfinanzierungen des Elementaransatzes. Ein aktueller Beitrag der Zeitschrift RISIKO MANAGER geht der Frage nach, welchen Kostenaufwand dieser Ansatz im Vergleich zu internen Ratings verursacht und ob bei schlechter Datenlage Poollösungen eine sinnvolle Alternative darstellen können.

Am 1. Januar 2007 wurde der Startschuss für den auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRBA) gegeben. Das Aufsichtsrecht sieht hier unter anderem vor, dass für Finanzierungen, deren Risiko mit dem IRBA eingeschätzt wird, nach fünf Jahren Umsetzungsphase ein Abdeckungsgrad von 92 Prozent erreicht werden soll. Heute, im Jahr 2012, befinden sich viele Institute im fünften Jahr der Umsetzungsphase und stehen damit vor der Herausforderung, den aufsichtsrechtlich geforderten Abdeckungsgrad rechtzeitig zu erreichen. Gleichzeitig entscheiden sich immer mehr Häuser, den Schritt zum IRB-Institut zu wagen – erleichtern doch interne Ratings unter anderem die ökonomische Steuerung der Bank erheblich, da exaktere Beurteilungen eine gründliche Risikodifferenzierung überhaupt erst er-möglichen. Oft genug jedoch gestaltet sich die Erstellung interner Ratings im IRBA sehr aufwändig. Zudem ist es aufgrund einer geringen Datenbasis manchmal sehr schwierig, valide Ratingverfahren für eine Risikoeinschätzung zu entwickeln. Im Bereich der Spezialfinanzierungen wird hierbei oft auf den Elementaransatz zurückgegriffen, der im Rahmen des IRBA Risikogewichte für die Finanzierungen vorgibt und somit die Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung ermöglicht, ohne den Abdeckungsgrad zu gefährden – und ohne großen Zusatzaufwand zu verursachen. Doch ist der Elementaransatz auch auf den zweiten Blick und aus aufsichtsrechtlicher Perspektive eine kostengünstige Alternative? Wie hoch ist der Unterschied zwischen dem errechneten Eigenkapital im Elementaransatz und bei Verwendung interner Ratings? Rechtfertigen die Einsparungen bei der Ermittlung interner Ratings vielleicht die Nutzung eines IRB-fähigen Ra-tingverfahrens, beispielsweise einer Poollösung? Diese Fragen stehen im Fokus der folgenden Ausführungen. Neben einer kurzen Betrachtung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben erfolgt (basierend auf Beispielrechnungen) ein Vergleich des Eigenkapitalbedarfs in beiden Ansätzen. Es wird gezeigt, dass interne Ratings fast immer zu deutlich geringeren Anforderungen an die Eigenkapitalunterlegung führen.

Aufsichtsrechtlicher Hintergrund: Ansätze zur Eigenkapitalberechnung
Zur Berechnung der Höhe der Eigenkapitalunterlegung für Kreditrisikopositionen stehen einer Bank grundsätzlich zwei Ansätze zur Verfügung: Der Kreditrisiko- Standardansatz (KSA) sowie der auf internen Ratings basierende Ansatz (IRBA). Während die Bonität des Kreditnehmers im KSA über externe Ratings bestimmt wird, werden für den IRB-Ansatz bankinterne, eigene Risikomodelle verwendet, sobald die aufsichtliche Zulassung für diese Modelle vorliegt. Werden darüber hinaus die Komponenten Loss Given Default (LGD), Exposure at Default (EAD) und Maturity (M) von der Bank geschätzt, spricht man vom Fortgeschrittenen IRB-Ansatz (AIRB). In diesem Artikel soll jedoch nur der einfache IRB-Ansatz betrachtet werden.

Partial Use
Hat ein Institut die IRB-Zulassung erhalten, so hat es grundsätzlich alle Kreditrisikopositionen mit Hilfe des IRBA zu bewerten. Es sollen also für alle Forderungsklassen entsprechende und von der Aufsicht abgenommene Risikomodelle vorliegen und verwendet werden. In einigen Fällen ist es (ggf. nach aufsichtlicher Genehmigung) jedoch möglich, von der Verwendung interner Ratings abzuweichen: Während der Umsetzungsphase des IRBA ist der temporäre Partial Use möglich, in dem anfangs mindestens 50 Prozent und dann schrittweise bis zu 92 Prozent der IRB-Positionswerte und der risikogewichteten IRB-Positionswerte gemäß dem IRBA behandelt werden. Nach Ende der Umsetzungsphase können dann noch maximal acht Prozent der Forderungsklassen, -arten oder Unternehmensteile dauerhaft mit Hilfe des KSA behandelt werden (Permanenter Partial Use).

Elementaransatz
An dieser Stelle soll eine weitere Ausnahme betrachtet werden: Sollten für die Forderungsklasse Unternehmen für Spezialfinanzierungen (mit den Unterkategorien Projektfinanzierung, Objektfinanzierung, Rohstoffhandelsfinanzierung, Finanzierung von Mietimmobilien und hochvolatile gewerbliche Realkredite) die Anforderungen an selbstgeschätzte Ausfallwahrscheinlichkeiten gemäß §§129, 130 SolvV nicht erfüllt sein, greift der so genannte „auf aufsichtlichen Zuordnungskriterien basierende Ansatz“ (Supervisory Slotting Criteria Approach) – auch „Elementaransatz“ genannt. Dies ist oft der Fall, wenn das Institut nur wenige Spezialfinanzierungen in seinem Portfolio hat und insofern keine ausreichende Datenbasis für eine interne Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten vorliegt. Gemäß §§85 Abs. 2 und 97 SolvV müssen die Finanzierungen im Elementaran-satz fünf aufsichtlich vorgegebenen Risikogewichtsklassen (stark, gut, befriedigend, schwach, ausgefallen) zugeordnet werden. Diesen Klassen sind wiederum einfache Risikogewichte zugeordnet. Im Elementaransatz werden folglich weder interne noch externe Ratings verwendet, sondern aufsichtlich vorgegebene Risikogewichte. Der Ansatz ist insbesondere nicht Teil des Partial Use, sondern ein Ratingsystem im Rahmen des IRBA. Er bietet daher eine Möglichkeit, die geforderte dauerhafte Abdeckung von 92 Prozent zu erreichen, ohne für alle Finanzierungsarten interne Ratingverfahren zu entwi-ckeln.

[ … ]

 

[Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der Fachzeitschrift RISIKO MANAGER 15/2012. Die Ausgabe ist ab 19. Juli 2012 lieferbar und kann auch einzeln bezogen werden.]


Autorin:
Dr. Veronika Scharfenberg
, Coordinator Marketing & Sales, RSU Rating Service Unit GmbH & Co. KG.
Mitarbeit:
Bianca Zhou
, RSU Rating Service Unit GmbH & Co. KG.

  

 

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