IOSCO legt Regelvorschläge für Zertifikate vor
Bundestag beschließt Umsetzung von Basel III
Regeln für CDS-Handel sollen modifiziert werden
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KÖLN, 18.7.2012 (DJN). Die EU-Bankenaufsicht EBA will die als Zwischenlösung eingeführte Regelung für das harte Kernkapital beibehalten. Der Chef der EBA, Andrea Enria (Foto), machte gegenüber Pressevertretern deutlich, dass die Tier 1-Quote von 9 Prozent dauerhaft gelten soll. "Das Wichtigste ist jetzt die Konservierung von Kapital", sagte Enria. Die Banken müssen die neuralgische Quote bis Ende Juni 2012 erreichen. "Wir wollen nicht, dass das Kapital wieder freigesetzt wird. Wir wollen, dass die Banken dieses Kapitalniveau halten und sich allmählich auf die volle Umsetzung von Basel III zubewegen", sagte Enria weiter. In den vergangenen sechs Monaten haben 27 europäische Institute ihre Kapitalbasis, wie von der EBA verlangt, um 94,4 Milliarden Euro aufgestockt. Damit erfüllt die Mehrzahl der Geldhäuser die vorgeschriebene Kernkapitalquote. Wer bis zum 30. Juni nicht auf die 9 Prozent kommt, muss frisches Geld auftreiben. Die Quote war vorübergehend eingeführt worden, um den Finanzsektor krisenfester zu machen. Sie liegt aktuell über der vom internationalen Rahmenwerk Basel III geforderten Kernkapitalausstattung. Laut Basel III ist eine Kernkapitalquote in Höhe von 7 % bis 2018 erforderlich. Die Kernkapitalquote gibt den Anteil der durch Eigenmittel gedeckten, anrechnungspflichtigen risikotragenden Aktiva, insbesondere Kredite, an. Die Kennzahl misst, welcher Anteil der risikotragenden Aktiva ausfallen müsste, bevor das haftende Eigenkapital des betroffenen Kreditinstituts vollständig aufgezehrt wäre und somit akute Insolvenzgefahr bestünde.