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Auf dem Weg zu neuen Eigenkapitalregeln für das Handelsbuch

Von Andreas Keese und Peter Quell

Aufbruch ins Ungewisse oder Paradigmenwechsel mit Zukunft?

KÖLN, 21.8.2012. Nachdem der Baseler Ausschuss in den vergangenen Jahren verschiedene punktuelle Änderungen an den Eigenkapitalregeln für das Handelsbuch  mit Fokus auf interne Modelle vorgenommen hat, hat er am 3. Mai 2012 in der Konsultation „Fundamental Trading Book Review – consultative document“ eine grundlegende Überarbeitung der Vorgaben für den Standardansatz und für interne Modelle vorgestellt. Als Konsequenz rückt der Themenkomplex Marktrisiko nun noch stärker in den regulatorischen Fokus. Ein Artikel der Zeitschrift RISIKO MANAGER nimmt das Konsultationspapier zum Anlass, den Diskussionsstand zu den neuen Eigenkapitalregeln für das Handelsbuch zusammenzufassen und die Vorschläge und absehbaren Veränderungen aus Sicht der Marktpraxis zu diskutiere und Herausforderungen in Marktrisikomessung und -steuerung zu adressieren, wobei ein Diskussionsschwerpunkt auf die vorgeschlagenen Änderungen für interne Modelle gelegt wird.

In der Konsultation zum „Fundamental Review of the Trading Book“ (FRTB) hat das Baseler Komitee für Bankenaufsicht (BCBS) grundlegende Überarbeitungen des Standardansatzes und des internen Modellansatzes für die künftige Kapitalunterlegung von Marktrisikopositionen vorgestellt. Viele Details müssen noch genauer spezifiziert werden, es lassen sich aber bereits die Grundzüge der künftigen Neuordnung erkennen. Diese werden in diesem Kapitel zusammengefasst und im nächsten Kapitel diskutiert.

Die zu kapitalisierenden Marktrisikopositionen werden zunächst beibehalten: Im aktuellen Entwurf des FRTB sollen wie bisher Zins- und Aktienrisiken nur im Handelsbuch, Fremdwährungs- und Rohwarenrisiken aber im gesamten Handels- und Anlagebuch unterlegungspflichtig sein. Das FRTB deutet aber an, dass zwecks Minderung regulatorischer Arbitrage künftig auch Zinsrisiken im Anlagebuch mit Eigenkapital zu unterlegen sein könnten. Hierauf wird im FRTB aber nicht weiter eingegangen, sondern auf einen eigenen Diskussionsentwurf später in 2012 verwiesen. Das FRTB diskutiert, ob künftig Kredit- und Marktrisiken im Handelsbuch in einem integrierten Modell abgebildet werden sollen. Aufgrund der hohen Herausforderungen der Integration diskreter und kontinuierlicher Risiken in ein Modell ist jedoch zu erwarten, dass auch künftig separate Modelle wie bspw. Kreditportfoliomodelle zur Bestimmung der Migrations- und Ausfallrisiken (wie auch heute schon zur Bestimmung der Incremental Risk Charge) zu verwenden sind. Das Gleiche gilt für Marktrisiken aus Schwankungen des Credit Value Adjustments (CVA), die auch künftig nicht direkt in das interne Modell integriert werden sollen, sondern über den Basel III CVA-Charge mit Kapital  zu unterlegen sind.

Objektivere Zuordnung zum Handels- oder Anlagebuch
Um regulatorische Arbitrage zu erschweren, soll künftig die Zuordnung von Geschäften zum Handels- oder Anlagebuch stärker objektiviert werden. Zwei Zuordnungsverfahren hat das BCBS zur Diskussion gestellt:

• Bei einer evidenzbasierten Zuordnung wäre wie bisher die Handelsabsicht Voraussetzung für die Zuordnung zum Handelsbuch. Anders als bisher müsste die Handelsabsicht aber über objektive Kriterien nachgewiesen werden, bspw. durch Nachweis einer täglichen Bewertbarkeit, durch Nachweis einer aktiven Steuerung der Marktrisiken oder durch Definition maximaler Haltedauern für Handelsbuchpositionen. Zudem müsste die Zuordnungspraxis intern überwacht werden. Umwidmungen ins Anlagebuch wären nur bei noch durch das BCBS zu definierenden Ausnahmen möglich.

• Bei einer bewertungsbasierten Zuordnung würde ein Finanzinstrument genau dann dem Handelsbuch zugeordnet, wenn es zum Fair Value bilanziert wird und nicht unter gewisse Ausschlusskriterien fällt (ausgenommen von der Zuordnungsvorschrift zum Handelsbuch  wären bspw. Instrumente, deren Wert nicht die Basel III Kapitalanforderungen verändert oder Hedges für Zinsrisiken von Anlagebuchpositionen).

Unabhängig vom gewählten Zuordnungsverfahren plant das BCBS, Offenlegungsvorschriften für die Zusammensetzung des Handelsbuches zu erlassen. Zudem sollen Vorschriften für eine vorsichtige Bewertung künftig für alle zum  Fair Value gehaltenen Finanzinstrumente formuliert werden – bisher existieren derartige Vorschriften nur für das Handelsbuch. Um die Prozyklität interner Marktrisikomodelle zu mindern, sollen diese zur Berechnung der Eigenmittelunterlegung für Marktrisiken künftig nur noch an eine historische Stressperiode kalibriert werden. Die Kalibrierung an die jüngste Marktdatenhistorie entfällt. Außerdem soll die Kapitalunterlegung in internen Modellen künftig nicht mehr auf Basis eines Value-at-Risk (VaR), sondern basierend auf einem Expected Shortfall (ES) berechnet werden, da dieser auch die Ausläufer der Risikoverteilung berücksichtigt. Zudem sollen künftig keine internen Modelle mehr möglich sein, welche approximative Bewertungen erfordern, wie bspw. auf Sensitivitätennäherungen basierte parametrische Modelle. Die genaue Ausgestaltung ist noch offen – wahrscheinlich soll die Bestimmung des ES zu einem niedrigeren Quantil als 99 Prozent erfolgen, um seine Stabilität zu erhöhen und Validierungen zu vereinfachen.

[ … ]

 

[Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der Fachzeitschrift RISIKO MANAGER 17-18/2012. Die Ausgabe ist ab 16. August 2012 lieferbar und kann auch einzeln bezogen werden.]

 

Autoren:
Dr. Andreas Keese, Senior Manager, d-fine GmbH, Frankfurt am Main.
Dr. Peter Quell, Leiter Portfoliomodelle Marktpreis- und Kreditrisiken, DZ BANK AG, Frankfurt am Main.

 

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