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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Zahlen
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KÖLN, 24.2.2010. Das Bundeskriminalamt (BKA) weist den Vorwurf von Sicherheitslücken bei der Geldwäschebekämpfung zurück. In einem Berichtsentwurf der internationalen Finanzarbeitsgruppe FATF (Financial Action Task Force) wurden "potenzielle Sicherheitslücken" bei der Geldwäscheabteilung des BKA angeprangert. "Es gibt keine Sicherheitslücken in der Geldwäscheabteilung des BKA", heißt es dagegen seitens der Strafverfolgungsbehörde. So lasse die Kritik fehlender besonderer Zugangssperren zur im BKA angesiedelten Financial Intelligence Unit (FIU) außer Acht, dass der Zugang zu diesen Büros den gleichen hohen Sicherheitsstandards entspreche, die für den Zugang zu allen BKA-Liegenschaften gelten. Alle Liegenschaften des BKA einschließlich der FIU seien gesichert und auch die dort verarbeiteten Daten mit besonderen IT-Sicherheitsvorkehrungen geschützt.
Die Prüfer im Bereich der Geldwäschebekämpfung und der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung bemängeln u.a. eine angeblich unzureichende organisatorische Umsetzung der FATF-Vorgaben, nicht jedoch die Aufgabenwahrnehmung des BKA selbst. Die Prüfer legten hierbei eine sehr formelle Betrachtungsweise der Prüfungskriterien zugrunde. "Dies ist mit der in Deutschland gewählten dezentralen Organisation der Geldwäschebekämpfung nicht vereinbar, die durch den föderalen Aufbau Deutschlands begründet ist", heißt es beim BKA. So würden Geldwäscheverdachtsanzeigen in Deutschland wegen der Bedeutung der Sache parallel von den Landeskriminalämtern und dem BKA bearbeitet und nicht – wie international weit verbreitet – nur durch eine allein zuständige zentrale „Geldwäschebekämpfungsbehörde“.
Wie effizient das System der Geldwäschebekämpfung in Deutschland arbeitet, dokumentieren die Zahlen und Erfolge der letzten Jahre. So sind die Verdachtsmeldungen seit 1995 tendenziell angestiegen und haben sich seitdem mehr als verdreifacht: Die Zahl der gemeldeten Verdachtsanzeigen lag im Jahr 1995 noch bei 2.759 und stieg bis 2009 auf über 9.000 Anzeigen an. Insgesamt wurden von 1995 bis 2009 über 94.000 Verdachtsanzeigen erstattet.
Auch die FATF-Prüfer attestieren in der Zusammenfassung des aktuellen Berichtsentwurfs, dass Deutschland in den letzten Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ergriffen habe und dass dies zu einer vergleichsweise hohen Zahl von Geldwäschestrafverfahren und von Beschlagnahmeverfügungen geführt habe. So wurden 2008 in Deutschland 7.349 Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz erstattet, die – in der Regel – auch zu Ermittlungsverfahren bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden führten. Nur ca. 25 Prozent dieser Ermittlungsverfahren wurden durch die Staatsanwaltschaften wieder eingestellt. Dies sei im internationalen Vergleich ein Beleg für die Effektivität des deutschen Systems zur Geldwäschebekämpfung.