IOSCO legt Regelvorschläge für Zertifikate vor
Bundestag beschließt Umsetzung von Basel III
Regeln für CDS-Handel sollen modifiziert werden
|
|
|
KÖLN, 24.3.2010. Die Weitergabe von europäischen Bankdaten soll neu verhandelt werden. Die EU-Kommission hat nun ein entsprechendes vorläufiges Verhandlungsmandat mit der US-Regierung über die Weitergabe von Bankdaten im Rahmen des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP) vorgelegt. Bis Sommer soll das neue Abkommen stehen, so dass bestehende Sicherheitslücken geschlossen werden. Für den Schutz personenbezogener Daten sollen weitreichende Garantien sorgen.
"Es garantiert größtmöglichen Schutz der personenbezogenen Daten der EU-Bürger, den Zugang zu Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln und eine bessere Überwachung durch regelmäßige Überprüfungen und gewährleistet, dass Datenanfragen im Vorfeld von den Justizbehörden genehmigt werden müssen“, so EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström zum Kommissionsvorschlag. EU-Justizkommissarin Viviane Reding ergänzte: „Mit dem künftigen Abkommen wird die demokratische Kontrolle dadurch sichergestellt, dass die Kommission dem Europäischen Parlament regelmäßig Bericht erstattet.“
Auf Vorschlag der Kommission enthält das vorläufige Mandat umfassende zusätzliche Garantien für den Datenschutz, etwa das Gebot der ausschließlichen Verwendung der Daten für die Terrorismusbekämpfung und ein absolutes Verbot der Weitergabe größerer Datenmengen an Drittstaaten. Ferner soll die Menge personenbezogener Daten nach Möglichkeit beschränkt werden. Entsprechend dem Unionsrecht sieht das Mandat eine allgemeine Datenspeicherfrist von höchstens fünf Jahren vor. Die EU kann das Abkommen im Falle eines Verstoßes gegen die Datenschutzgarantien beenden.
Auf der Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ am 25. Februar 2010 waren sich die Mitgliedstaaten grundsätzlich einig, dass der Abschluss eines neuen Abkommens zwischen der EU und den USA über den Bankdatenaustausch zur Aufspürung der Terrorismusfinanzierung dringend notwendig ist, um das wertvolle Programm zur Terrorismusbekämpfung nach dem Veto des Europäischen Parlaments am 11. Februar gegen das SWIFT-Übergangsabkommen aufrechtzuerhalten.
Nach der Abstimmung im Parlament wurde die US-Außenministerin am 22. Februar mit Schreiben des Ratspräsidenten darüber informiert, dass die EU dem Übergangsabkommen aufgrund der Entschließung des Europäischen Parlaments nicht beitreten kann, und die vorläufige Anwendung des Abkommens somit beendet ist.