USA gehen gegen iranische Bank in Deutschland vor
Entschädigungsfall: Noa Bank ist endgültig pleite
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KÖLN, 29.1.2010. Über die letzten Jahre haben viele DAX-Unternehmen ihre Pensionsverpflichtungen in CTAs (Contractual Trust Arrangements) bzw. Pensionsfonds ausgegliedert, um im Zuge einer Bilanzverkürzung die Verpflichtungen und Kapitalanlagen in der Bilanz saldieren zu können. So sollte eine Ratingverbesserung erreicht werden. Außerdem wurde damit das Ziel der Insolvenzsicherung verfolgt. Mittlerweile muss jedoch kritisch hinterfragt werden, ob diese Ziele mit einem CTA oder einem Pensionsfonds tatsächlich erreicht werden können.
„Gerade die Saldierung von Anlagen und Pensionsverpflichtungen mit dem Ziel eines besseren Ratings hat sich als problematisch herausgestellt“, so Reiner Dietz, Geschäftsführer der Heubeck-Feri Pension Asset Consulting GmbH. „Zum einen lesen Analysten auch die in den Bilanzanhang gewanderten Angaben und zum anderen sind sie sogar dazu übergegangen, diese Zahlen wieder zu den Bilanzwerten dazu zu addieren.“ So scheint es fraglich, ob über diese Bilanzgestaltung tatsächlich nachhaltig eine Ratingverbesserung erreicht werden kann. Im Gegenteil fehlten vielen Unternehmen in Zeiten der Finanzkrise die ausgelagerten Mittel, die anstelle von Fremdkrediten eingesetzt werden könnten.
„Im Zuge der durch BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) induzierten Neuerungen für die HGB-Bilanzierung besteht nun auch eine Saldierungsmöglichkeit für Pensionsverpflichtungen und Anlagen“, so Marcus Burkert von Heubeck-Feri. Im Gegenteil zur (internationalen) IFRS-Bilanzierung belasten Vermögensverluste das Unternehmensergebnis direkt. Somit hätten sich mittlerweile neue Gesichtspunkte für die Bewertung von Alternativen bei der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen ergeben, meint Burkert. Insgesamt sollten also die Grundlagen für die Entscheidung für oder gegen bestimmte Varianten zur Auslagerung von Pensionsverpflichtungen ergebnisoffen bewertet werden. Zudem muss analysiert werden, in wie weit die Basis für schon getroffene Entscheidungen einer kritischen Überprüfung standhält.