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MaComp zieht hohen Änderungsaufwand bei Banken nach sich

Von Redaktion RISIKO MANAGER

KÖLN, 30.6.2010. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Juni 2010 erstmals ein einheitliches Regelwerk zu den Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) veröffentlicht. Mit dem MaComp-Rundschreiben werden in quantitativer und qualitativer Hinsicht neue Anforderungen für die Compliance-Funktion festgelegt, die von den Banken in Deutschland umgesetzt werden müssen. Das Frankfurter Beratungshaus PPI untersuchte in einer Gap-Analyse, was damit konkret auf die Institute zukommt und welche Größenordnung der Änderungsaufwand haben wird. Demnach werden rund 30 Prozent der aufgeführten Regelungen neuen Handlungsbedarf bei den Banken auslösen.

Kern der Mindestanforderungen an die Compliance (MaComp) ist das Ziel der Aufsichtsbehörde, die Stellung der Compliance-Funktion in den Instituten zu stärken. Die Auswirkungen dieser Vorgaben hängen dabei im Detail stark vom Geschäftsmodell und den bestehenden Prozessen der einzelnen Geldhäuser ab. Die Evaluierung bei bekannten Wertpapierfirmen zeigt jedoch, dass generell drei Bereiche von der Neuordnung besonders betroffen sein werden. Dazu zählen die Anforderungen an die "Best Execution" - also der Orderausführung im besten Kundeninteresse, die Stellung und Aufgaben von Compliance sowie die Einbeziehung von Compliance in wichtige strategische und unternehmerische Entscheidungen wie die Ausgestaltung und Prüfung neuer Produkte und Märkte.

Wie tiefgreifend die Umbauarbeiten in den Banken ausfallen können, zeigt das künftig erforderliche Back-Testing zur Überprüfung der Orderausführung. Back-Testing bedeutet, dass die Banken rückblickend analysieren, ob Wertpapierorders wirklich zu den bestmöglichen Konditionen ausgeführt wurden. Dafür müssen sie beispielsweise eigene Stichproben erheben, um die Güte der eigenen Best-Execution-Policy zu erkennen: "Banken brauchen Stichproben und dazu die passenden Gebührenmodelle der Ausführungsplätze, um zu prüfen, ob die Gebühren noch gültig sind oder sich geändert haben. Auf Grundlage dieser Daten ermittelt eine Simulation, ob es das Ganze nicht irgendwo günstiger gegeben hätte", erläutert Christian Appel, Compliance-Experte bei PPI.

Bei den Einwirkungsmöglichkeiten von Compliance in strategische Entscheidungen bestehen ähnlich große Herausforderungen. Denn in Zukunft soll die Compliance beispielsweise in der Produktentwicklung oder der Erschließung neuer Märkte ebenso beteiligt werden wie an den Entscheidungen über Vergütungsstrukturen. Solche Compliance- Strukturen existieren in den meisten Instituten bisher nicht und erfordern zügige Anpassungen in der Aufbauorganisation, um der neuen Rechtslage gerecht zu werden. Spezialisierte Dienstleister, wie PPI, geben den Instituten Hilfestellung bei diesen Aufgaben und ermöglichen eine Auslagerung des Back-Testings ebenso, wie einen MaComp-konformen Umbau der Compliance.

 

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